Sollten Sie bei Ihrer Prüfung durch Krankheit verhindert sein, bitte ich um kurze Nachricht und die Vorlage einer "Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung".
Ein „gelber Schein“ (AU) ist explizit nicht ausreichend, so der Prüfungsausschuss. Wir haben es in den vorliegenden Fällen durchgehen lassen. In Zukunft wird eine o.g. Bescheinigung benötigt.